Projektbeschreibung
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 14 „Ferienhausgebiet im Ortsteil Stubbenfelde am Kölpinsee“ der Gemeinde Loddin wird das Ziel verfolgt, den Tourismus als Hauptwirtschaftszweig in der landschaftlich reizvollen Lage zu sichern und zu entwickeln.
Die Planungen sehen die Errichtung von 10 ganzjährig nutzbaren Ferienhäusern mit je einer Ferienwohnung auf einer ausgewiesenen Sonderbaufläche Erholung vor. Durch eine offene und landschaftsbezogene Bauweise mit Reetdächern fügt sich das Bauvorhaben in den landschaftlich reizvollen Raum ein und gewährleistet eine individuelle und qualitativ hochwertige Erholung.
Durch das geplante Bauvorhaben waren Verluste von Vorwald- und Kieferngehölzflächen und Magerrasen, die nach § 20 LNatG M-V gesetzlich geschützt sind, zu verzeichnen. Betroffen waren dabei auch besonders geschützte Pflanzenarten.
Im Rahmen der Planfeststellung wurden eine Ausnahmegenehmigung vom Biotopschutz sowie die Beantragung der Ausgliederung des Plangebietes aus dem Landschaftsschutzgebiet bei der Unteren Naturschutzbehörde des LK OVP erforderlich.
Weiterführende Absprachen und Ausnahmegenehmigungen waren auch für die Umwandlung von Wandflächen bei der zuständigen Forstbehörde notwendig.